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Präambel
Mit der
Auftragserteilung werden die nachfolgenden Bedingungen akzeptiert.
Ein Hinweis im Auftrag auf allgemeine Geschäftsbedingungen und/oder
Lieferbedingungen des Auftraggebers gilt als nicht geschrieben. Wir
akzeptieren allgemeine Geschäftsbedingungen oder Lieferbedingungen
des Auftraggebers nur dann, wenn sie dem Auftrag in der gültigen
Fassung beiliegen und wir in der Auftragsbestätigung die Akzeptanz
ausdrücklich bestätigen. Sofern es nicht ausdrücklich anders durch
uns beschrieben wurde, gilt die Akzeptanz nur für die Regelungen,
die den nachfolgenden Bedingungen nicht widersprechen.
Angebotsbefristung
1) An das vorstehende
Angebot halten wir uns sechs Wochen gebunden.
Rechnungsstellung,
Zahlungen
2) Zahlungen haben
ohne Abzug vom Rechnungsbetrag zu erfolgen und zwar in einer Art und
Weise, dass 30 Tage nach Rechnungslegung der Zahlungseingang auf
unserem Konto festgestellt werden kann. Skontoabzüge werden von uns
nachgefordert. Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, werden
vorbehaltlich der Geltendmachung eines weiteren Schadens
Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz der Europäischen
Zentralbank erhoben
3) Bei länger
andauernden Aufträgen erfolgt eine monatliche Rechnungsstellung über
die bisher geleisteten Arbeiten.
4) Wir behalten uns
vor, die Weiterführung von Arbeiten einzustellen, wenn ein durch den
Auftraggeber verursachter Zahlungsverzug bei Abschlagsrechnungen
vorliegt.
5) Wir behalten uns
ferner vor, Forderungen an den Auftraggeber ohne Zustimmung des
Auftraggebers an Dritte abzutreten, insbesondere wenn ein
Zahlungsverzug eingetreten ist.
6) Es wird die
Kreditwürdigkeit des Auftraggebers vorausgesetzt. Erhalten wir nach
Auftragseingang Kenntnis von Tatsachen über eine wesentliche
Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers, die
nach pflichtgemäßen kaufmännischen Ermessen geeignet sind unseren
Anspruch auf Gegenleistung zu gefährden, so können wir das Stellen
einer geeigneten Sicherheit verlangen.
Abnahme, Gewährleistung
7) Nach jeder
Lieferung oder Teillieferung hat eine Abnahme durch Mitarbeiter des
Auftraggebers zu erfolgen.
8)
Dieser Abnahme würden wir gerne ohne die Berechnung von
Arbeitszeit beiwohnen, sofern wir dazu eingeladen werden. Dabei
entstehenden Reisekosten würden wir jedoch grundsätzlich zusätzlich
berechnen und unseren Aufwand mit Quittungen nachweisen, sofern das
vorstehende Angebot nicht ausdrücklich eine andere Regelung
vorsieht. Fahrtkosten mit eigenen Fahrzeugen werden dabei nach
steuerlichen Sätzen berechnet.
9) Die Abnahme erfolgt
nach einem vom Auftraggeber und uns gemeinsam erarbeiteten
Abnahmetestplan.
10) Mit einer
erfolgreichen Abnahme beginnt die Gewährleistungsfrist von 6
Monaten. Falls gesetzlich längere Fristen zwingend vorgeschrieben
sind, so gelten diese. Nimmt der Auftraggeber nach der Lieferung den
Vertragsgegenstand aus einem anderen Grunde als wegen eines Mangels
nicht ab, so gilt der Vertragsgegenstand zwei Wochen nach der
Lieferung als abgenommen.
11) Treten innerhalb der
Gewährleistungsfrist Mängel am Vertragsgegenstand auf, so hat der
Auftraggeber diese schriftlich zu rügen. Wir sichern eine kostenlose
Fehlerkorrektur in angemessener Zeit zu. Nachträgliche Erweiterungen
des Leistungsumfanges sind gesondert zu beauftragen.
12) Sollten die Mängel
des Vertragsgegenstandes auf von Auftraggeber zu vertretenden
Umständen zurückgehen, so werden wir sie auf Wunsch des
Auftragsgeber zu jeweils zu vereinbarenden, angemessenen Preisen und
Bedingungen beseitigen.
Haftung
13) Eine Haftung für
Schäden ist ausgeschlossen, es sei denn, zwingende gesetzliche
Vorschriften sehen eine Haftung, z.B. wegen Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit vor.
14) Jegliche
Schadenersatzansprüche gegen uns sind begrenzt auf die Höhe des
Auftragswertes.
15) Werden Schadensersatzansprüche durch uns
abgelehnt, so ist der Auftraggeber verpflichtet seine Ansprüche
innerhalb von drei Monaten gerichtlich geltend zu machen, ansonsten
gelten sie als verfristet.
Vertraulichkeit, Zuarbeiten Dritter
16) Wir werden alle
Informationen, Unterlagen und sonstigen Hilfsmittel, die wir im
Zusammenhang mit einem Auftrag erhalten, vertraulich behandeln,
solange und soweit sie nicht allgemein bekannt geworden sind oder
der Auftraggeber einer Bekanntgabe zugestimmt hat.
17) Es steht uns frei
die vertragliche Leistung durch freie Mitarbeiter oder andere Dritte
zu erbringen.
18) Wir werden solchen
freien Mitarbeitern oder anderen Dritten, die an der Durchführung
des Vertrages beteiligt sind eine der Ziffern 16) entsprechende
Verpflichtung auferlegen.
Rechte am
Vertragsgegenstand
19) Wir behalten uns
alle Rechte am Vertragsgegenstand vor bis sämtliche Forderungen
durch den Auftraggeber erfüllt sind.
20) Bei
Auftragsentwicklungen gehen danach die Rechte für den Teil des
Vertragsgegenstand an den Auftraggeber über, der speziell für ihn
erstellt wurde. Für andere Anteile wird ihm ein nicht
ausschließliches, aber ansonsten unbeschränktes Nutzungsrecht
eingeräumt.
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